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   BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66   

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BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66 (https://dejure.org/1966,715)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1966 - V BLw 4/66 (https://dejure.org/1966,715)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66 (https://dejure.org/1966,715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereitschaft zur Entrichtung des abgesprochenen Kaufpreises als Indiz für die Bereitschaft eines selbstständigen Landwirts und Forstwirts zum Erwerb eines Grundstücks - Erwerb von Immobiliarvermögen durch einen Nichtlandwirt als ungesunde Verteilung von Grund und Boden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 279
  • NJW 1966, 2309
  • MDR 1966, 828
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    beta) Das Beschwerdegericht vertritt in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BGHZ 44, 202, 204 ff) [BGH 27.10.1965 - V BLw 19/65] den Standpunkt, daß ein Nichtforstwirt oder ein Forstwirt im Nebenberuf beim Erwerb von Waldgrundstücken zurückstehen muß, wenn hauptberufliche Forstwirte vorhanden sind, die erwerbswillig, erwerbsfähig, geeignet und zahlungsbereit sind.

    Der Senat hat in der erwähnten in BGHZ 44, 202 ff abgedruckten Entscheidung maßgebliche Gesichtspunkte dargelegt, nach denen zu beurteilen ist, ob der Forstfiskus eines Landes einem hauptberuflichen Forstwirt gleichzustellen ist.

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht trifft das Gericht aber, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher bei sorgfältiger Überlegung sich aufdrängender Gestaltungsmöglichkeiten dazu Anlaß gibt (vgl. BGHZ 40, 54, 57) [BGH 05.06.1963 - V ZB 7/63].
  • BGH, 12.02.1963 - V BLw 29/62
    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    Ferner ist das Oberlandesgericht ohne Rechtsirrtum davon ausgegangen, daß die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtland- oder Nichtforstwirt grundsätzlich zu mißbilligen ist, weil ein solcher Grundstückserwerb in der Regel eine ungesunde Erscheinung darstellt, die verhindert werden muß (vgl. Beschluß des Senats vom 12. Februar 1963 - V BLw 29/62, LM GrdstVG § 9 Nr. 1).
  • BGH, 07.07.1964 - V BLw 40/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    delta) Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 7. Juli 1964 - V BLw 40/63 S. 9 ausgeführt hat, ist im Rahmen des § 9 Abs. 7 GrdstVG zu prüfen, ob sich die Verhinderung des Verkaufs für die Veräußerer besonders hart auswirken und deshalb dem natürlichen Empfinden widersprechen würde.
  • BGH, 12.11.1957 - V BLw 30/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 12. November 1957 - V BLw 30/57 (RdL 1958, 12, 14) in Anwendung des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 Art. IV und der Verordnung der Britischen Militärregierung Nr. 84 Arto III Nr. 5 c zum Ausdruck gebracht, daß es bei der Frage, ob selbstwirtschaftende Landwirte zum Erwerb der veräußerten Grundstücke bereit seien, darauf ankomme, ob diese Landwirte willens seien, den Preis zu zahlen, der bei einer Veräußerung des Grundstücks zur landwirtschaftlichen Nutzung angemessen und bei dieser Nutzungsart für sie tragbar ist.
  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 24/65

    Genehmigung eines notariellen Grundstückskaufvertrages durch die

    Auszug aus BGH, 25.05.1966 - V BLw 4/66
    Der Sachverhalt gab dazu aber hinreichend, Anlaß (vgl. hierzu den Beschluß des Senats vom 28. Oktober 1965 - V BLw 24/65 S. 10 f).
  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Die Versagung der Genehmigung habe bei richtiger Auslegung nicht auf § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdStVG gestützt werden dürfen, da kein landwirtschaftlicher Interessent bereit gewesen wäre, den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (BGHZ 45, 279).

    Im Gegensatz zur Auffassung der Bundesregierung, aber in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart - die insoweit von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 45, 279) abweicht -, genüge es, daß er einen "angemessenen" Preis zahlen werde; dieser richte sich nach dem Nutzwert des Grundstücks und könne deswegen niedriger als der mit dem Nichtlandwirt vereinbarte Preis sein.

  • OLG Koblenz, 22.07.2003 - 3 W 673/02

    Anforderungen an das Preisangebot bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für die Anwendbarkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG grundsätzlich zu verlangen, dass die am Erwerb interessierten Landwirte bereit sind, den Preis zu entrichten, der in dem zur Genehmigung anstehenden Kaufvertrag vereinbart ist (vgl. BGH NJW 1966, S. 2309).

    Hier muss der Grundstückseigentümer sich deshalb entgegenhalten lassen, dass sich für den Erwerb ein Landwirt interessiert, der bereit ist, den vom Gesetz nicht missbilligten Preis (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG) zu entrichten (vgl. dazu BGH NJW 1966, S. 2309).

    Dies ist der vom Gesetz nicht missbilligte Preis (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG), auf den der Grundstückseigentümer sich bei einer Veräußerung einzulassen hat (vgl. nochmals BGH NJW 1966, S. 2309).

  • BGH, 05.07.1967 - V BLw 10/67

    Erwerb eines Grundstücks - Veräußerung einer landwirtschaftlich nutzbaren Wiese

    Die Rechtsbeschwerde ist nur zulässig, wenn das Beschwerdegericht von der in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66 = BGHZ 45, 279, 282 abgewichen ist und der Beschluß auf der Abweichung beruht (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG).

    Der angefochtene Beschluß weiche von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1966 a.a.O. ab.

  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 155/80

    Genehmigung nach § 2 GrdstVG

    Desgleichen wird die Frage, ob vorrangig landwirtschaftliche Bewerber vorhanden sind (BGHZ 45, 279 = NJW 1966, 2309; BGHZ 75, 81 (83 unter III 2) = NJW 1979, 2396) im allgemeinen nicht schon im Zeitpunkt der Auftragserteilung beurteilt werden können, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit den einzelnen Veräußerungsgeschäften.
  • BGH, 24.04.1978 - III ZR 85/76

    Schadensersatz wegen Vornahme einer Amtspflichtverletzung - Erteilung von

    So gesehen kommt es nicht mehr auf die von der Revision zur Nachprüfung gestellten Fragen an, ob die Bediensteten der Genehmigungsbehörde vorwerfbar unrichtig das Flurstück ... als landwirtschaftliches Grundstück im Sinne des § 1 GrdstVG eingestuft und ob sie die Genehmigung zur Veräußerung des Flurstücks im Hinblick auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 1966 (V BLw 4/66, veröffentlicht im Augustheft des Rechts der Landwirtschaft - RdL 1966, 205) zu Unrecht im November 1966 mit preislichen Auflagen verbunden haben.
  • BGH, 28.10.1971 - V BLw 20/70

    Nacherbenanwartschaft bei Inkrafttreten der Höfeordnung

    Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und erst dann abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (Senatsbeschluß vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66, RdL 1966, 204, 206).
  • BGH, 09.10.1969 - V BLw 19/69

    Genehmigung zur Veräußerung von Grundstücksflächen - Rechtsfolgen der Zustellung

    Wenn die Erhebungen ergeben hätten, daß insoweit geeignete Interessenten vorhanden waren, diese aber den vor einbarten Kaufpreis als übersetzt beanstandeten und nur ein geringeres Entgelt entrichten wollten, hätte das Oberlandesgericht ermitteln müssen, ob die von den Käufern gebotenen Preise vom Gesetz mißbilligt werden und deshalb nicht vertretbar sind (vgl. Beschlüsse des Senats vom 25. Mai 1966 - V BLw 4/66, RdL 1966, 204, 206 und vom 5. Juli 1967 a.a.O.).
  • BGH, 01.04.1968 - III ZR 218/65

    Allgemeine von der Rechtsprechung entwickelte Entschädigungsgrundsätze -

    So würden z.B. die gesetzlichen Bestimmungen für die Beschränkung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken einer Bewertung des Grundstücks des Klägers als gewerblich nutzbares Grundstück jedenfalls dann nicht ohne weiteres entgegenstehen, wenn in dem maßgebenden Zeitpunkt aus Kreisen der Landwirtschaft niemand ernsthaft daran interessiert war, das Grundstück zu einem bei einer Veräußerung zur landwirtschaftlichen Nutzung angemessenen und bei dieser Nutzungsart tragbaren Preis (vgl. BGH Beschl. v. 12. Januar 1957 - V BLw 30/57 = RdL 1958, 12, 14; BGHZ 45, 279, 281) [BGH 25.05.1966 - V BLw 4/66] , d.h. mindestens zu dem von dem Berufungsgericht für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke dieser Qualität festgestellten Preis von 15, 00 DM/qm zu erwerben oder wenn ein besonders schutzwertes Interesse - sei es des Klägers oder etwa der Gemeinde Eislingen - bestand, das Grundstück einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 30/67

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Genehmigung zu einem Kaufvertrag durch das

    Der Senat hat zwar in dem vom Oberlandesgericht angeführten Beschluß vom 25. Mai 1966 (V BLw 4/66, BGHZ 45, 279, 282 = RdL 1966, 204) ausgeführt, bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt müsse stets zunächst geprüft werden, ob ein triftiger Grund gegeben sei, dem Nichtlandwirt landwirtschaftlichen Boden zu überlassen.
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 35/67

    Abschluss eines Pachtvertrages - Verteilung einer Bodennutzung

    In seiner Entscheidung vom 25. Mai 1966 (BGHZ 45, 279 ff) hat sich der Senat mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der ungesunden Verteilung von Grund und Boden (§ 9 Abs. 1 GrdstVG) befaßt.
  • BGH, 30.11.1967 - V BLw 31/67

    Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Landwirt im

  • BGH, 14.12.1966 - V VLw 29/66

    Veräußerung des Grundstücks als eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden -

  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 19/66

    Voraussetzungen für die Erteilung einer landwirtschaftlichen Genehmigung -

  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 7/66

    Landwirtschaftsgerichtliche Genehmigung eines Nutzungsvertrages - Ziele der

  • BGH, 09.10.1969 - V BLw 15/69

    Anforderungen an die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstückes -

  • BGH, 23.05.1967 - V BLw 5/67

    Versagung der Genehmigung zu einem Kaufvertrag zweier Grundstücke aufgrund einer

  • BGH, 15.11.1966 - V BLw 18/66

    Rechtsbeschwerde des Regierungspräsidiums Süd-Württemberg-Hohenzollern gegen

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